RECHTSANWALT & NOTAR A.D.
UWE STRUCK

RECHTSANWALT & NOTAR A. D.
KURT-JÖRG HILLIGUS

RECHTSANWALT & NOTAR
NORBERT WEIDE

RECHTSANWALT & NOTAR
TIM STRUCK

RECHTSANWALT & NOTAR
DR. PHILIP ISMAR

RECHTSANWÄLTIN
AGNETA WIEDBRAUK

NOTARE

Gemäß § 1 Bundesnotarordnung ist der Notar unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für Beurkundungen von Rechtsvorgängen und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege. Hierbei handelt es sich insbesondere im Grundstücksrecht um Grundstücksübertragungen, Grunddienstbarkeiten und Grundpfandrechte. Im Bereich des Erbrechts liegt der Aufgabenbereich insbesondere in der Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen und Erbscheinsanträgen.

Im Familienrecht liegt der Schwerpunkt in der Erstellung und Beurkundung von Eheverträgen und Vorsorgevollmachten. Die Tätigkeit im Bereich des Gesellschaftsrechts umfasst insbesondere die Gründung von GmbHs, die Beurkundung von Satzungsänderungen sowie Anmeldungen zum Handels- und Vereinsregister.