RECHTSANWALT & NOTAR A.D.
UWE STRUCK

RECHTSANWALT & NOTAR A. D.
KURT-JÖRG HILLIGUS

RECHTSANWALT & NOTAR
NORBERT WEIDE

RECHTSANWALT & NOTAR
TIM STRUCK

RECHTSANWALT & NOTAR
DR. PHILIP ISMAR

RECHTSANWÄLTIN
AGNETA WIEDBRAUK

BAU- & ARCHITEKTENRECHT

Das Bau- und Architektenrecht behandelt sämtliche Vertragsverhältnisse der am Bau Beteiligten, also neben den Verträgen des Bauherren mit seinen (verschiedenen) Bauunternehmern auch die Verträge mit Architekten und Ingenieuren. Im Fokus der Beratung steht neben der richtigen Vergütung der geleisteten Arbeiten oft die Frage, ob Baumängel vorliegen und wessen Gewerk sie zuzuordnen sind.

Daneben gehört auch die Beratung zur angemessenen Höhe des Honorars von Architekten und Ingenieuren sowie Fragen des öffentlichen Baurechts zum Fachbereich. Die VOB mit ihren Teilen A, B und C gehört dabei ebenso zum Alltagsgeschäft wie die HOAI und weitere, baurechtliche Spezialgesetze.