ARBEITSRECHT
Seit 1980 unterstützen und beraten wir unsere Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen, vornehmlich im Individualarbeitsrecht.
Als Kanzlei mit zwei Fachanwälten für Arbeitsrecht beraten wir fachkundig, umfassend, ergebnisorientiert und schnell. Wir kennen, aufgrund unserer langjährigen beratenden und gerichtlichen Tätigkeit, Denk- und Handlungsweise von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Arbeitsgerichten. Dieses Wissen steht Ihnen uneingeschränkt zur Verfügung.
Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht sind:
Beendigung von Arbeitsverhältnissen:
- Kündigungsschutz
- Rechte
- Pflichten
- Urlaubsabgeltung
- Abfindung
- Erstellung von Abwicklungs- und Aufhebungsverträgen
Begründung und Änderung von Arbeitsverhältnissen:
- Gestaltung und Erstellung von Arbeitsverträgen, Lohn- und Provisionsvereinbarungen
Vertretung in Vergütungsstreitigkeiten:
- Durchsetzung von Lohn-, Gehalts- und Provisionsansprüchen
sowie Ansprüchen aus Zielvereinbarungen - Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Weitere Beratungstätigkeit:
- Teilzeitbeschäftigung
- Mehrarbeit/Überstunden
- Abmahnung
- Versetzung
- Mutterschutz
- Schwerbehinderung
- Berufsunfähigkeit
- Erwerbsminderung
- Personalführung