AGNETA WIEDBRAUK
Frau Agneta Wiedbrauk wurde 1987 in Neustadt a. Rbg. bei Hannover geboren und wuchs in Niedersachsen bzw. später im Raum Schleswig-Holstein auf.
Nach dem Abitur studierte sie ab 2007 Rechtswissenschaften an der Universität Hannover und Hamburg inklusive Gastsemestern am Trinity College Dublin, Irland und wissenschaftlicher Tätigkeit im internationalen Handelsrecht an der Seoul National University & Pusan National University, Südkorea.
Nach dem ersten Staatsexamen 2016 an der Universität Hamburg stellte Frau Wiedbrauk zunächst ihre Tätigkeit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Verfügung. In 2019 absolvierte sie das zweite juristische Staatsexamen mit Stationen in Lübeck, Hamburg und Kapstadt, Südafrika.
Frau Wiedbrauk ist seit 2019 als Rechtsanwältin zugelassen. Neben dem allgemeinen Zivilrecht bilden das Familienrecht sowie das Handels- und Gesellschaftsrecht die Schwerpunkte ihrer Beratungstätigkeit.
Aufgrund ihrer beratenden Tätigkeit im norddeutschen Wirtschaftssektor von 2019 bis einschließlich 2023 verfügt Frau Wiedbrauk über tiefgehende Erfahrungen im Umgang mit gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen.