Neue Düsseldorfer Tabelle

Da zu erwarten ist, dass auch das OLG Schleswig seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien entsprechend anpassen wird, sollte jeder Unterhaltsberechtigte, aber auch der Verpflichtete den jetzt zu leistenden Zahlbetrag überprüfen.

 

Beim Mindesunterhalt gibt es jetzt je nach Altersstufe 5,- € bis 6.- € mehr.

Gleichzeitig ist jedoch die erste Einkommensstufe von 1.500,- € auf 1.900,- € geändert worden, so dass Verpflichtete, die bisher 105% des Mindesunterhalts zahlen mußten, nunmehr eine Abänderung herbei führen können.

Vereinbaren Sie gerne einen Termin bei weiteren Fragen.

Zurück